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Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen
Der NWB LAAAG-72049 (Kurzinfo StuB 2018 S. 148 NWB KAAAG-72930; vgl. dazu Kolbe, StuB 2018 S. 292 NWB TAAAG-81315, sowie Bolik/Kummer/Thaut, StuB 2018 S. 535 NWB UAAAG-90430) entschieden, dass für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Abs. 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellungen passiviert werden dürfen. Nach Ansicht des BFH ist der tatsächliche Eintritt der Rentenkürzung wesentliche Tatbestandsvoraussetzung für die Entstehung des Abfindungsanspruchs.
Die Entscheidung des BFH steht im Widerspruch zu Rn. 15 des - IV B 2 - S 2175/07/0002 NWB UAAAC-41644 (BStBl 2007 I S. 297 = StuB 2007 S. 315 NWB HAAAC-43076), wonach für den Nachteilsausgleich im Zusammenhang mi...