Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausweis eines Anspruchs des Vermieters auf eine Abstandszahlung und dessen Ertrag daraus anlässlich der vorzeitigen Beendigung eines Mietvertrags
I. Sachverhalt
Die Objektgesellschaft O GmbH vermietet Immobilien an Einzelhändler. Mietvertraglich ist geregelt, dass der Vermieter bei einer durch den Mieter/Einzelhändler verschuldeten, vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags die bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit vorgesehenen Mietzahlungen als Schadenersatz beanspruchen kann (sog. Abstandszahlung). Sollte ein neuer Mieter für das so frei werdende Mietobjekt gefunden werden, wird dessen auf den betreffenden Zeitraum entfallende Miete auf den Schadenersatzanspruch angerechnet. Ist dessen Miete geringer, muss der ehemalige Mieter die Differenz ausgleichen. Mieter M ist seiner Verpflichtung, Miete zu zahlen, seit mehreren Monaten nicht nachgekommen. O kündigt den Mietvertrag, dessen reguläre Laufzeit noch weitere drei Jahre betragen hätte, daher aus wichtigem Grund. M räumt die angemietete Immobilie. O macht nun die vertraglich geregelte Abstandszahlung gegen M geltend.
II. Fragestellung
Unter welchen Posten sind der Ertrag der O aus der Abstandszahlung sowie deren Forderungen auf die Abstandszahlung in deren handelsrechtlichen Jahresabschluss auszuweisen?