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StuB Nr. 22 vom Seite 801

Steuerbilanzieller Ausweis von Genussrechtskapital: Neues zur Maßgeblichkeit

Änderung in der Auffassung der Finanzverwaltung

StBin Dr. Janine v. Wolfersdorff

Gute Nachrichten für die Passivierung von Genussrechtskapital in der Steuerbilanz: Wann Genussrechtskapital in der Steuerbilanz als Fremdkapital ausgewiesen werden kann und Ausschüttungen auf Genussrechtskapital damit letztlich zu einem Betriebsausgabenabzug führen können, bildete seit Jahren einen Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung lenkte hier nun ein und gab – bundesweit abgestimmt – die Änderung ihrer bisherigen Auffassung bekannt.

v. Wolfersdorff, Eigenkapital, in: Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 3. Aufl. 2018, Rz. 5040 NWB QAAAG-89822

Kernaussagen
  • Mit hat die Finanzverwaltung die Änderung ihrer bisherigen Auffassung zum Ausweis von Genussrechtskapital bekannt gegeben.

  • Danach ist Genussrechtskapital nach den handelsrechtlichen GoB gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit anzusetzen und Vergütungen auf dieses Genussrechtskapital sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit nicht § 8 Abs. 3 Satz 2 2. Alternative KStG greift.

  • Die Änderung der Verwaltungsauffassung zur steuerbilanziellen Behandlung von Genussrechtskapital ist richtig und zu begrüßen. Statt von einer Geltung des Maßgeblichkeitsprinz...

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