Beilage zur Unternehmensbewertung …
... zunehmende Bedeutung und aktuelle Entwicklungen
Die Anlässe zur Unternehmensbewertung sind zahlreich, vielschichtig und zunehmend: von der klassischen Unternehmensnachfolge über den Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen bis hin zu Umstrukturierungen wie Unternehmenszusammenschlüssen, Ausgliederungen oder Abspaltungen sowie dem Ein- oder Austritt von Gesellschaftern reicht das Spektrum der Bewertungsanlässe. Auch bilanzielle Fragestellungen wie die Abbildung des Unternehmenskaufs sowie die Beurteilung der Werthaltigkeit von Beteiligungen und des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Bilanz machen eine (Unternehmens-)Bewertung erforderlich. Daneben treten vermehrt steuerliche Fragestellungen auf, die eine Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen erforderlich machen. In Abhängigkeit des jeweiligen Bewertungsanlasses sowie der individuellen Besonderheiten des Bewertungsobjekts bestehen Stolperfallen, die bei der Wertfindung berücksichtigt werden müssen. Zwirner und Zimny zeigen in der zu dieser Ausgabe auf, welche grundsätzlichen Anforderungen an eine Unternehmensbewertung zu stellen sind und was in diesem Zusammenhang bei der Bewertung von KMU sowie bei der Bewertung hoch verschuldeter Unternehmen zu beachten ist.
Neues zum Ausweis von Genussrechtskapital
Mit hat die Finanzverwaltung die Änderung ihrer bisherigen Auffassung zum Ausweis von Genussrechtskapital bekannt gegeben. Danach ist Genussrechtskapital nach den handelsrechtlichen GoB gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit anzusetzen und Vergütungen auf dieses Genussrechtskapital sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit nicht § 8 Abs. 3 Satz 2 2. Alternative KStG greift. Die Änderung der Verwaltungsauffassung zur steuerbilanziellen Behandlung von Genussrechtskapital ist richtig und zu begrüßen, wie der Beitrag von v. Wolfersdorff zeigt. Statt von einer Geltung des Maßgeblichkeitsprinzips für handelsbilanzielle (Eigenkapital-)Ausweisgrundsätze geht die Finanzverwaltung nunmehr von einer Geltung des Maßgeblichkeitsprinzips hinsichtlich allein der materiellen – ergebniswirksamen – GoB aus. Genussrechtskapital bildet daher in der Steuerbilanz stets Fremdkapital ab, auch wenn in der Handelsbilanz Eigenkapital passiviert wird.
Arbeitshilfe: Bilanzierungsvergleich zwischen HGB, EStG und IFRS
Für die Anwender ist es wichtig, die aktuellen Entwicklungen des nationalen Bilanz- und Steuerrechts wie auch der IFRS aufmerksam zu verfolgen. Angesichts dieser Dynamik fällt es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Mit der Arbeitshilfe „Bilanzierungsvergleich zwischen Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS“ (abrufbar in der NWB Datenbank unter NWB CAAAG-97448) erhalten Sie eine Übersicht, die Ihnen die aktuellen Regelungen aufzeigt und auch auf bestehende Unterschiede zwischen den Regelungssystemen hinweist.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 22/2018 Seite 1
NWB ZAAAG-99552