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Franchisevertrag | Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften
Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zum Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG), zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EntgeltFG) sowie zur Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer (§ 28e SGB IV, § 41a EStG) finden unabhängig von einer möglichen Umgehungsabsicht der Vertragspartner beim Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags Anwendung, wenn die in ihnen niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Franchisevertrags. Ob ein Vertrag über die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit oder ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. [i]Ronig, Franchise, infoCenter NWB JAAAB-36763 Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich. Eine Sittenwidrigkeit des Vertrags kom...