Arbeitshilfe - Stand: 05.11.2020

Vermietung und Verpachtung von Räumen und medizinischen Geräten einer Organgesellschaft an den Organträger sowie Dritte

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Vorsteueraufteilung nach Nutzungszeiten:

Kann bei der Vermietung und Verpachtung von Räumen und medizinischen Geräten einer Organgesellschaft an den Organträger sowie Dritte die Vorsteueraufteilung gemäß § 15 Abs. 4 UStG anhand der (beabsichtigten) Nutzungszeiten der Räume und Geräte durch die Mieter vorgenommen werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NAAAG-99394