Keine Bilanzierung einer Fernsehlizenz mangels Übertragbarkeit und Entgeltlichkeit
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Handelt es sich bei Gebühren und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Sendelizenz um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, oder liegen aktivierungspflichtige Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts vor? - Ist die Verkehrsfähigkeit („Einzelveräußerbarkeit“) der Sendelizenz derart beschränkt, dass eine Behandlung als immaterielles Wirtschaftsgut ausscheidet? - Spricht der Umstand, dass die Lizenz gegen Entrichtung einer Gebühr unmittelbar vom Hoheitsträger zugeteilt wurde, gegen einen entgeltlichen Erwerb?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
IAAAG-99361