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Einkommensteuer; | Aufwendungen für Zeitschriften (§§ 4, 12 EStG)
Die Kosten für den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften und der Anschaffung eines Radiogerätes (hier eines freiberuflichen Journalisten) sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Dem Abzug steht das Abzugsverbot des § 12 Nr.1 Satz 2 EStG entgegen. Zwar sind Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen ihnen und dem Betrieb (Beruf) besteht. Berühren jedoch diese Aufwendungen zugleich die private Lebensführung, besteht grds. ein Aufteilungs- und Abzugsverbot ().