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Zoll- und steuerrechtliche Abwicklung von Importen aus Nicht-EU-Staaten
Bedeutung und Wirkung internationaler Handelsklauseln
[i]Harksen/ Hannemann-Kacik, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in der Praxis, USt direkt digital 9/2014 S. 9 NWB WAAAE-63526 In Deutschland wurden 2016 Waren im Wert von etwas mehr als 954,6 Mrd. € importiert. Hiervon entfielen etwa 57,9 % auf Waren aus EU-Staaten und 42,1 % auf Wareneinführungen aus Nicht-EU-Staaten. Der Beitrag nimmt die enorme Bedeutung des Warenimports aus Nicht-EU-Staaten und die derzeitige Diskussion zu Einfuhrzöllen zum Anlass, die Grundzüge der zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Abwicklung von Warenimporten aus Nicht-EU-Staaten und die Wirkungen internationaler Standard-Handelsvereinbarungen ( „International Commercial Terms“) im Besteuerungsverfahren aufzuzeigen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Zollrechtliches Einfuhrverfahren
1. Unionszollkodex
[i]Abgaben für grenzüberschreitende LieferungenWährend für den Handel von Waren innerhalb des europäischen Binnenmarktes Zölle ohne Bedeutung sind, stellen sich dem Importeur von Waren aus Nicht-EU-Staaten häufig zoll- und verfahrensrechtliche Fragen. Zölle sind Abgaben für Waren (sachliches Merkmal), die zu einem bestimmten Zeitpunkt (zeitliches Merkmal) an einem bestimmten Ort von einem Wirtschaftsgebiet in ein anderes Zollgebiet (örtliches Merkmal) über(ge)führt werden. Für grenzüberschreitende Dienstleistungen, z. B. IT-Dienstleistungen ...