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BFH 27.06.2018 X K 3-6/17, NWB 46/2018 S. 3364

Finanzgerichtsordnung | Überlange Verfahrensdauer bei komplexem Sachverhalt und miteinander verwobenen Parallelverfahren

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ohne ausdrücklichen Hinweis des Beteiligten muss das Gericht die Akten nicht darauf durchsehen, ob sich darin Anhaltspunkte dafür finden, dass der Beteiligte bereits ein hohes Alter erreicht hat, aus dem ggf. ein besonderes Beschleunigungsbedürfnis folgen könnte. (2) Der dem Ausgangsgericht zukommende Gestaltungsspielraum umfasst auch die Befugnis, eines von mehreren anhängigen Parallelverfahren als Leitverfahren zu behandeln und vordringlich zu fördern, wenn zu erwarten ist, dass die dort gewonnenen Erkenntnisse für die übrigen Verfahren ebenfalls von Bedeutung sind. Solange das Leitverfahren bearbeitet wird, ist es vertretbar, die Parallelverfahren jedenfalls faktisch auszusetzen (Anschluss an das

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