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Umsatzsteuer | Grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches Konsignationslager – weitere Verlängerung der Übergangsregelung
Das die Übergangsregelung seines Schreibens v. (BStBl 2017 I S. 1442) zur grenzüberschreitenden Warenlieferung in ein inländisches Konsignationslager um ein weiteres Jahr verlängert ( BStBl 2017 I S. 1673). Damit wird es für vor dem ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet, wenn der leistende Unternehmer weiterhin nach [i]Robisch, NWB 46/2017 S. 3486Abschnitt 1a.2 Abs. 6 und Abschnitt 3.12 Abs. 3 UStAE in der vorherigen Fassung verfährt.