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Geringfügig Beschäftige und Gleitzonenbeschäftigte
Es muss nicht immer ein Vollzeitjob sein, wenn Medizinische Fachangestellte in den Beruf zurückkehren möchten. Manchmal kann auch ein sogenannter Minijob oder ein Midijob das Richtige sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es mit diesen Beschäftigungsverhältnissen auf sich hat, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und worauf besonders zu achten ist.
Aus der Praxis
Marie Peters arbeitet als „Minijobberin“ bei einem Allgemeinmediziner. Sie erhält für ihre Tätigkeit 450 € und muss dafür rund 45 Stunden im Monat arbeiten. In der Regel arbeitet Marie an einem Nachmittag pro Woche fünf Stunden. Die restlichen Stunden leistet sie immer am Monatsende, wenn die Abrechnungen erstellt werden müssen. Aufgrund eines Abrechnungsfehlers war Marie im Oktober länger als üblich beschäftigt. Ende des Monats stehen 50 Stunden auf ihrem Stundenkonto. Eine Kollegin ist der Ansicht, dass Marie damit keine Minijobberin mehr sei. Stimmt das?
Sonderregelungen für Mini- und Midijobs
Normalerweise werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesetzlich festgelegte Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Die Steuern zahlt der Arbeitnehmer allein. Die Sozialversicherungsbe...