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STFAN Nr. 11 vom Seite 20

Förderung selbstgenutzten Wohneigentums durch Baukindergeld

Steuerberater Christoph Wenhardt; Brühl

Ein neues Baukindergeld wird eingeführt: Familien mit Kindern und Alleinerziehende erhalten für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Zuschuss. Der Beitrag erläutert die Einzelheiten rund um das Baukindergeld. Beispiele und Wiederholungsfragen runden den Beitrag ab.

Höhe des Baukindergeldes

Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren. Dabei gilt ein maximaler Zeitraum von zehn Jahren. Für ein Kind werden also maximal 12.000 € gezahlt.

Voraussetzungen für die Förderung

Für die Inanspruchnahme des Baukindergeldes bzw. Zuschusses müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Antragsteller

Damit die Förderung Anwendung findet, muss der Antragsteller für das im Haushalt lebende minderjährige Kind

  • entweder selbst kindergeldberechtigt sein oder

  • mit dem Kindergeldberechtigten in einem Haushalt leben.

Es kommen hier in Betracht: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Beispiel 1

Der Antragsteller A lebt mit seiner Lebensgefährtin L zusammen, die eine zehnjährige Tochter hat und kindergeldberechtigt ist. A kann das Baukindergeld (sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind) beantragen.

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