Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GK Nr. 11 vom Seite 8

Die Berufsschule

Dipl.-Hdl. Lars Wächter; Kassel

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Schulgesetze der Bundesländer schreiben vor, dass Auszubildende während ihrer Ausbildung die Berufsschule besuchen. Sie ist ein Lernort im dualen System der Berufsausbildung. Somit sind Auszubildende zugleich Berufsschüler. In diesem Beitrag werden wichtige Regelungen dargestellt, die Sie kennen sollten.

Andere Länder, andere Sitten – Bildungssysteme und Lernorte

In Europa existieren drei verschiedene Modelle der Berufsausbildung:

  • rein schulisches System (z. B. in Frankreich, Spanien, Italien, Niederlande)

  • rein betriebliches System (z. B. in England)

  • betrieblich-schulisches Mischsystem (z. B. in Deutschland, Österreich, Schweiz, Dänemark). Das deutsche Berufsausbildungsmodell trägt seit 1964 den Namen „Duales System“.

Die Vermittlung beruflicher Kompetenzen erfolgt im Dualen System in Deutschland an zwei Lernorten: im Betrieb und der Berufsschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Sie erfüllen einen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Während ihrer Ausbildung sind die jungen Menschen daher einerseits Auszubildende im Betrieb, andererseits Schüler in der Berufsschule.

In Deutschland absolvieren etwa 52 % eines Altersjahrgangs eine Ausbildung im dualen System. Im Schuljahr 2016/17 gab es rund 1.5...