Gesetzgebung | Bundesrat für Miethöhenbegrenzung
Der Bundesrat verlangt Maßnahmen zur Begrenzung der Miethöhe. Wie
es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drucks.
19/5417) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
(BT-Drucks.
19/4949) heißt, soll durch Einführung einer praxistauglichen
Regelung für den Zeitraum von zehn Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der
mit einer Sonderabschreibung geförderten Objekte die Miethöhe auf ein
bezahlbares Niveau begrenzt werden.
Der Bundesrat erläutert, dass mit dem Gesetz steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau in die Tat umgesetzt werden sollen. Die Steuervergünstigung hindere die Begünstigten jedoch nicht daran, für Mietraum, der in Gebieten mit hoher Marktanspannung neu geschaffen wird, die höchstmögliche am Markt erzielbare Miete zu verlangen.
Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung des Vorschlags zu.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 833 (il)
Fundstelle(n):
SAAAG-98591