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Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitendem Mitarbeitereinsatz
Grundsätze und Besonderheiten – beispielhaft aufgezeigt im Verhältnis Deutschland - Frankreich
Die Dynamik der Globalisierung nimmt zu und damit auch der grenzüberschreitende Mitarbeitereinsatz. Dieser birgt viele Chancen und Vorteile, aber im Hinblick auf die korrekte steuerliche Abbildung auch Risiken für den Arbeitgeber. Das Risiko bei einem ggf. zu Unrecht nicht vorgenommenen Steuerabzug besteht darin, als Haftungsschuldner nachträglich in Anspruch genommen zu werden. Das Risiko eines zu Unrecht vorgenommenen Steuerabzugs besteht in etwaigen Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ein Arbeitgeber die Regelungen zum Lohnsteuereinbehalt kennt und diese zutreffend anwendet. In vielen Staaten der OECD gibt es bereits seit langer Zeit Lohnsteuerabzugssysteme. Dennoch entstehen in konkreten Fällen häufig Auslegungsprobleme. In einzelnen Staaten gibt es bislang keinen Lohnsteuerabzug im klassischen Sinne. Hierzu gehörte bislang Frankreich. Mit Wirkung ab dem führt Frankreich ein Lohnsteuerabzugssystem ein. Hierauf müssen sich Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigen, einstellen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dieser Beitrag soll die steuerlichen Konsequenzen für sogenannte Inbound- (ausländisches Unterneh...