Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt aus Voraussetzung eines Kindergeldanspruchs
Leitsatz
1. Der Nachweis eines inländischen Wohnsitzes aus Voraussetzung eines Kindergeldanspruchs kann nicht durch die Vorlage einer
entsprechender Meldebestätigungen erbracht werden.
2. Die Möglichkeit, Wohnräume von Bekannten im Wesentlichen unentgeltlich zu benutzen, genügt den Anforderungen an einen inländischen
Wohnsitz nicht.
3. Gegen einen inländischen gewöhnlichen Aufenthalt spricht, dass das Kind im Ausland und nicht im Inland die Schule besucht
hat, Arztbesuche im Wesentlichen im Ausland stattfanden und der Stpfl. trotz fehlender Erwerbstätigkeit im Inland auch keine
Leistungen nach Alg I oder Alg II bezogen hat.