Dieselgate | Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen (vzbv)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Kooperation mit
dem ADAC am eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG
eingereicht. Betroffene VW-Kunden können sich demnächst kostenlos in ein
Register des Bundesamtes für Justiz eintragen. Umfasst sind Fahrzeuge der
Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs
EA189.
Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:
Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R|U|S|S Litigation ein Zusammenschluss der Gesellschafter der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich. "Verbraucher können sich einer Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen, sie wirkt verjährungshemmend und ihnen droht kein Prozesskostenrisiko", so die Anwälte. Mit einem Urteil zugunsten der Betroffenen stiege zudem der Druck auf den Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen.
Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Klage in dem Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) öffentlich bekannt gemacht. Erst dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit der Klage anschließen.
Weitere Informationen zur Klage hat der vzbv unter der Internetadresse www.musterfeststellungsklagen.de zusammengestellt. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren.
Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. 01.11.2018 (il)
Fundstelle(n):
XAAAG-98465