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Grunderwerbsteuer | Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person
Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung erworben wird (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 2 GrEStG).
Für den Erwerb eines Grundstücks in bebautem Zustand – und daraus folgend der Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer – ist typisch, dass der Erwerber im Gegensatz zu einem Bauherren in seinen Möglichkeiten, sowohl den Grundstücksverkäufer als auch den Bauunternehmer selbst zu bestimmen, eingeschränkt ist, so der BFH. Demgegenüber ist eine Person, die zur Veräußererseite gehört und bei der Bebauu...