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Einkommensteuer | Im Rahmen von Unterhaltsverpflichtungen getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes
(1) Tragen Stpfl. aufgrund einer Unterhaltsverpflichtung die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes, können sie diese als eigene Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG absetzen. (2) Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern ist zwingende Tatbestandsvoraussetzung und daher positiv festzustellen. (3) Die Erstattung der eigenen Beiträge des Kindes ist nur im Wege des Barunterhalts möglich. (4) Die Stpfl. können auch die vom Arbeitgeber von der Ausbildungsvergütung einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen, soweit sie diese Beiträge dem unterhaltsberechtigten Kind erstattet haben (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG; § 1610 Abs. 2, § 1612 BGB).
(1) Als eigene Beiträge des Stpfl. werden nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG auch die vom Stpfl. im Rahmen der Unterhaltsver...