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Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben gleich lautende Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG herausgegeben (gleich lautende Erlasse vom - IV C 7 - S 4501/13/10001 :002 NWB TAAAG-97798).
Hintergrund: Durch Art. 26 Nr. 1 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom wurde mit § 1 Abs. 3a GrEStG ein neuer, eigenständiger Fiktionstatbestand eingeführt. Mit der Neuregelung werden insbesondere Erwerbsvorgänge mit sog. Real Estate Transfer Tax Blocker-Strukturen ( RETT-Blocker) der Besteuerung unterworfen. RETT-Blocker zielten darauf ab, bei einem Rechtsträgerwechsel die grunderwerbsteuerrechtliche Zuordnung eines inländischen Grundstücks durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft, an der ein Fremder wirtschaftlich nicht oder nur geringfügig beteiligt ist, zu verhindern.