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Jahresabschluss kompakt 2018/2019 – 08. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungsunternehmen und Gesellschaftern
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Hierunter sind unabhängig von der Ursache der Entstehung alle zu bilanzierenden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegen oder gegenüber Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften oder Gesellschaftern auszuweisen. Zu den Begriffen verbundene Unternehmen und Beteiligungen vgl. § 271 HGB sowie die einschlägigen Kommentierungen. Hierbei ist seit 2010 zu berücksichtigen, dass auch sog. Zweckgesellschaften (vgl. § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB) verbundene Unternehmen darstellen – unabhängig von deren Rechtsform.
Der Ausweis als Forderung gegen oder Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen ist im Fall von Ausweiskonkurrenz (gleichzeitig Gesellschafter, Beteiligung oder auch Lieferant/Kunde) vorrangig. Bei wesentlichen Bilanzpositionen ist im Anhang die Mitzugehörigkeit (§ 265 Abs. 3 HGB) zu vermerken.
Beispiele für den Inhalt dieser Position sind:
Liefer- und Leistungsforderungen und -Verbindlichkeiten,
Verbindlichkeiten aus Darlehen von Gesellschaftern,
Gewährte Darlehen an Tochtergesellschaften,
Zugewiesene Steuern aus ...