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Rat beschließt Sofortmaßnahmen für die Umsatzsteuer im Handel zwischen Mitgliedstaaten
[i]Quick FixesAm beschloss der Rat vier Anpassungen der derzeitigen Umsatzsteuervorschriften der EU zur Behebung spezifischer Probleme. Dabei handelt es sich um vier Sofortmaßnahmen (sog. Quick Fixes) für die Umsatzsteuer im Handel zwischen den Mitgliedstaaten, die das EU-Parlament noch annehmen muss. Die folgenden Sofortmaßnahmen sollen zum in Kraft treten:
I. Konsignationslager (Art. 17a MwStSystRL-E)
1. Hintergrund der Neuregelung
[i]Robisch, NWB 46/2017 S.3486In Deutschland werden grenzüberschreitende Konsignationslagerkonstellationen grundsätzlich als zwei umsatzsteuerliche Vorgänge behandelt. Mit der Bestückung des Konsignationslagers in dem anderen Mitgliedstaat erfolgt ein innergemeinschaftliches Verbringen der Gegenstände. Erst mit der Entnahme der Gegenstände erbringt der Lieferer eine lokale Lieferung an den Abnehmer in dem Bestimmungsmitgliedstaat. Aufgrund des innergemeinschaftlichen Erwerbs als Folge des innergemeinschaftlichen Verbringens und der anschließenden Lieferung besteht in der Regel eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht des Lieferers im Bestimmungsmitgliedstaat. Nach der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung werden Konsignationslagerkonste...BStBl 2017 II S. 1079