Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Düsseldorf 24.05.1989 4 K 397/83

Steuerstrafrecht; | Festsetzung von Hinterziehungszinsen (§§ 153, 235, 370 AO; § 37 EStG)

Dem rkr. (EFG 1989, 491) sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Auch ESt-Vorauszahlungen können Gegenstand einer Steuerhinterziehung sein. (2) Wer als Stpfl. auf Anfrage des FA Auskunft über seine voraussichtlichen Umsätze erteilt, ist verpflichtet, diese Auskunft zu berichtigen, wenn sie unrichtig ist und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann (§ 153 Abs.1 Nr.1 AO). (3) Ob eine Erklärung unrichtig ist, beurteilt sich nach objektiven Gesichtspunkten. Auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Stpfl. kommt es nicht an. Für das Bestehen der Anzeigepflicht nach § 153 Abs.1 Nr.1 AO genügt es, daß der Stpfl. die Umstände kennt, die seine Rechtspflicht begründen (Garantenstellung) und sich des steuerverkürzenden Erfolgs seines Handelns bewußt ist.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen