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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 5

Schätzung der hinterzogenen Umsatzsteuer durch das Strafgericht

Dr. Matthias H. Gehm

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen im Steuerstrafverfahren die hinterzogene Umsatzsteuer vom Strafgericht geschätzt werden darf. Dabei ging es auch darum, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen sich das Strafgericht diesbezüglichen Schätzungen der Finanzverwaltung anschließen darf. Konkret ging es um die Hinterziehung von Umsatzsteuer im Internethandel, der vermehrt in die Beobachtung der Steuerverwaltung gerät.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Erst wenn feststeht, dass ein umsatzsteuerlicher Besteuerungstatbestand erfüllt wurde, kommt eine Schätzung der diesbezüglichen Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren in Betracht. Allerdings setzt eine solche Schätzung zusätzlich voraus, dass das Ausmaß der Besteuerungsgrundlagen ungewiss ist.

2. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Schätzung im Steuerstrafverfahren ist, dass geeignete Anknüpfungspunkte für die Schätzung festgestellt worden sind. Dies können bei über Internetforen getätigten Umsätzen Daten der Domain bzw. von eBay sowie Kontounterlagen sein.

3. Im Steuerstrafverfahren obliegt die Schätzung dem Strafgericht selbst. Eine Übernahme von Schätzungen der Finanzverwaltung ist nur zuläss...

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