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Entschädigung von Stromüberspannrechten nicht steuerbar
Abgrenzung zur älteren Rechtsprechung des BFH
Die neue Entscheidung des BFH zur Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung ist von besonderer praktischer Bedeutung. Sie qualifiziert die gezahlte Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen als nichtsteuerbare Einnahme. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann gehört die gezahlte Entschädigung weder zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung noch zu den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 3 EStG.
Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2008 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist Eigentümer eines bebauten und von den Ehegatten selbst bewohnten Grundstücks. Anlässlich der Planung einer Hochspannungsleitung, die genau über das Grundstück führen sollte, schloss der Kläger mit der D-GmbH im Oktober 2008 eine Vereinbarung, wonach die D-GmbH „zum Zwecke von Bau, Betrieb und Unterhaltung elektrischer Leitungen nebst Zubehör einschließlich Steuer- und Telekommunikationskabel und aller dazu erforderlichen Vorkehrungen“ berechtigt war, das Grundstück des Klägers in Anspruch zu nehmen. Hierfür wurde dem Kläger, der sich zu der Bewilligung einer entsprec...