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BFH 20.06.2018 VIII R 9/18, BBK 21/2018 S. 987

Steuerrecht | Gewinn aus Veräußerung eines gemischt genutzten Pkw als Betriebseinnahme

Der Gewinn aus der Veräußerung eines gemischt genutzten Pkw, der zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört, ist in vollem Umfang Betriebseinnahme und daher steuerpflichtig. Das Sächsische FG lehnt damit eine nur anteilige Erfassung als Betriebseinnahme ab. Dies folgt aus der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen, durch die der Pkw in vollem Umfang steuerverstrickt wird.

Hinweis:

[i]Nutzungsausfallentschädigung bei PrivatfahrtDas Urteil liegt auf der Linie des BFH, der eine Nutzungsausfallentschädigung für einen Pkw, der auf einer Privatfahrt beschädigt worden ist, in vollem Umfang als Betriebseinnahme behandelt hat. Für den BFH war ebenfalls entscheidend, dass der Pkw in vollem Umfang dem Betriebsvermögen zugeordnet war.

Für [i]Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen überdenkendie Praxis bedeutet dies, dass man sich eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen überlegen sollte, wen...

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