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FG Düsseldorf 23.07.2018 6 K 884/15 K,G,F, BBK 21/2018 S. 985

Bilanzierung | Keine Teilwertzuschreibung bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit zehn Jahren Restlaufzeit

Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als zehn Jahren am Bilanzstichtag sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme zu bewerten. Eine gewinnmindernde Teilwertzuschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist nach dem FG Düsseldorf nicht zulässig. Denn angesichts der langen Restlaufzeit ist nach Ansicht des Gerichts davon auszugehen, dass sich Währungsschwankungen grundsätzlich ausgleichen.

Dies [i]Beschluss der Schweizerischen Nationalbankgilt auch bei Darlehen in Schweizer Franken (CHF) zum : Zwar hatte die Schweizerische Nationalbank am einen Mindestkurs von 1,20 CHF pro Euro festgelegt – damit war aber keine dauerhafte Aufwertung des Schweizer Frankens verbunden.

[i]Darlehen in Schweizer Franken über 15 JahreDie Klägerin hatte im Jahr 2008 ein Darlehen über ca. 3,5 Mio. CHF mit einer Laufzeit von 15 Jahren aufgenommen. Zum

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