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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 1483/17 VE

Gesetze: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d

Energiesteuerentlastung: Trocknung von Kunststoffdispersionen unter Einsatz eines sauerstoffarmen heißen Inertgases – Vermeidung einer Explosion als anderer Verwendungszweck im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG

Leitsatz

  1. Die Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG ist auch für die Verbrennung von Erdgas zur Herstellung eines sauerstoffarmen heißen Inertgases zu gewähren, das anschließend im Rahmen eines einheitlichen Produktionsprozesses zur Trocknung von Kunststoffdispersionen eingesetzt wird, wenn das erzeugte Inertgas nicht nur der Wärmezufuhr dient, sondern zur Vermeidung einer Explosion bei dem Trocknungsprozess unerlässlich ist.

  2. Eine stoffliche Verbindung zwischen dem Energieerzeugnis und dem hergestellten Endprodukt ist dabei nicht erforderlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAG-97964

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 13.06.2018 - 4 K 1483/17 VE

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