Finanzgericht Düsseldorf
Urteil v. - 4 K 1483/17 VE
Gesetze: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d
Energiesteuerentlastung: Trocknung von Kunststoffdispersionen unter Einsatz eines sauerstoffarmen heißen Inertgases – Vermeidung
einer Explosion als anderer Verwendungszweck im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG
Leitsatz
Die Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG ist auch für die Verbrennung von Erdgas zur Herstellung
eines sauerstoffarmen heißen Inertgases zu gewähren, das anschließend im Rahmen eines einheitlichen Produktionsprozesses zur
Trocknung von Kunststoffdispersionen eingesetzt wird, wenn das erzeugte Inertgas nicht nur der Wärmezufuhr dient, sondern
zur Vermeidung einer Explosion bei dem Trocknungsprozess unerlässlich ist.
Eine stoffliche Verbindung zwischen dem Energieerzeugnis und dem hergestellten Endprodukt ist dabei nicht erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAG-97964
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 13.06.2018 - 4 K 1483/17 VE
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