Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Bewältigung von Konzerninsolvenzen nach neuem Recht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-97910 Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (BGBl 2017 I S. 866) hat der Gesetzgeber, der weiterhin am Rechtsträgerprinzip festhält, einen Regelungsrahmen für die Abwicklung von Konzerninsolvenzen geschaffen. Indem das Gesetz zwei aufeinander aufbauende Verfahrensansätze verfolgt, wird gewissermaßen ein Mittelweg zwischen den Modellen der Verfahrenskonsolidierung und der bloßen Verfahrenskoordinierung beschritten.
Ausführlicher Beitrag s. .
Mechanismen einer Verfahrenskonzentration
[i]Gruppen-Gerichtsstand und einheitlicher InsolvenzverwalterDafür wurden zunächst Mechanismen erschaffen, die eine Verfahrenskonzentration ermöglichen sollen. Zu diesen Mechanismen gehört neben der Möglichkeit, einen Gruppen-Gerichtsstand zu schaffen (§§ 3a–3d InsO), als weiteres zentrales Koordinationsinstrument die Möglichkeit der Bestellung eines einheitlichen Insolvenzverwalters für die gesamte Unternehmensgruppe. Eine den Eigenantrag stellende Gesellschaft kann den Gruppen-Gerichtsstand für die übrigen Einzelverfahren der konzernangehörigen Unternehmen festlegen. Als Wahlgerichtsstand tritt dieser neben den üblichen Gerichtsstand (§ 3 InsO). Neu ist dabei insbesondere, da...