Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 45 vom Seite 3318

Die Berücksichtigung von Mehrbedarf beim Kindesunterhalt

Kinderbetreuungskosten sowie zusätzliche Kosten für Schule und Ausbildung in der Unterhaltsberechnung

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Düsseldorfer Tabelle - Sammlung 1989 bis 2018, Arbeitshilfe Januar 2018 NWB HAAAB-05495 Kinder kosten Geld, weshalb für sie ggf. Unterhalt gezahlt werden muss. Dieser richtet sich i. d. R. nach der Düsseldorfer Tabelle. Allerdings wird beim Unterhalt in der Praxis über zahlreiche Fragen gestritten, u. a. über die konkret anfallenden Kosten der Kinderbetreuung. Dies können Kindergartenbeiträge oder Hortkosten, die Kosten einer zur Kinderbetreuung eingesetzten Haushaltshilfe oder die einer Kinderfrau sein. Im Zusammenhang mit der (schulischen) Ausbildung des Kindes fallen mitunter besondere Aufwendungen an, die zu verteilen sind. Der Beitrag soll dazu dienen, dieses nicht immer leicht zu überschauende Gebiet des Unterhaltsrechts zu erhellen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Kosten der Kinderbetreuung

Die Kosten der Kinderbetreuung sind bei der Unterhaltsberechnung angemessen zu berücksichtigen. Nicht immer ist allerdings klar, ob diese Berücksichtigung beim Kindes- oder beim Ehegattenunterhalt zu erfolgen hat.

1. Kosten des Kindergartenbesuchs

a) Mehrbedarf des Kindes

[i]Halb- und ganztägiger KindergartenbesuchDer BGH hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten zum Mehrbedarf eines Kindes zu rechnen sind, und zwar gleic...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 7
Online-Dokument

Die Berücksichtigung von Mehrbedarf beim Kindesunterhalt

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen