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WP Praxis 11/2018 S. 352

Anpassung der neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G

Die Heubeck AG hat am eine geänderte Fassung der RT 2018 G veröffentlicht. In den ursprünglich im Juli veröffentlichten Richttafeln war der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung aufgrund von Inkonsistenzen in den Datengrundlagen überschätzt worden. Dies wurde in den angepassten Richttafeln nun korrigiert.

Die materiellen Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen sind nach Einschätzung der Heubeck AG gering: In der Steuerbilanz wird nach der Anpassung eine Zuführung zur Pensionsrückstellung nur noch in Höhe zwischen 0,5 % und 1,2 % (gegenüber 0,8 % bis 1,5 % bei den bisherigen RT 2018 G) erwartet, nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen soll der Einmaleffekt bei 1,0 % bis 2,0 % (gegenüber 1,5 % bis...

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