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Online-Nachricht - Mittwoch, 24.10.2018

Umsatzsteuer | GiG - Übereignung des Inventars einer Gaststätte (BFH)

Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat (Anschluss an das , BStBl II 2012, 842; Abgrenzung zu , BStBl II 2015, 616: ; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach der Rechtsprechung des EuGH erfasst der Tatbestand der Geschäftsveräußerung die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unterne...

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