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Umsatzsteuer | GiG - Übereignung des Inventars einer Gaststätte (BFH)
Die Übertragung des Inventars einer
Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende
Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die
Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der
Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten
gepachtet hat (Anschluss an das , BStBl II
2012, 842; Abgrenzung zu , BStBl II 2015,
616: ; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach der Rechtsprechung des EuGH erfasst der Tatbestand der Geschäftsveräußerung die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unterne...