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Abgabenordnung | Zugang bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Unter „Aufgabe zur Post“ i. S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird auch die Übermittlung eines Verwaltungsakts durch einen privaten Postdienstleister erfasst. (2) Die Einschaltung eines privaten Postdienstleisters sowie die weitere Einschaltung eines Subunternehmers können für die Zugangsvermutung innerhalb der Dreitagesfrist von Bedeutung sein, weil hierdurch möglicherweise ein längerer Postlauf gegeben ist. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob nach den bei den privaten Dienstleistern vorgesehenen [i]Gerlach, Bekanntgabe, infoCenter NWB DAAAB-26805 organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen regelmäßig von einem Zugang des zu befördernden Schriftstücks innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden kann.