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Umsatzsteuer | Übereignung des Inventars bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie
Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist laut auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat (Anschluss an das , BStBl 2012 II S. 842; Abgrenzung vom , BStBl 2015 II S. 616). [i]Greif, NWB 2/2017 S. 96
Der Rechtsprechung des EuGH folgend, hat der BFH § 1 Abs. 1a UStG einmal mehr weit ausgelegt. Die Übertragung des beweglichen Inventars einer Gaststätte, die am selben Ort unter dem bisherigen Namen fortgeführt wurde, ist der Entscheidung zufolge auch [i]Ebber, Geschäftsveräußerung im Ganzen, infoCenter NWB QAAAB-14431 dann eine Geschäftsveräußerung, wenn der Mietvertrag ...