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Firmenwagen: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte für Gewinnermittler
Sowohl im Bereich der Überschuss- als auch bei den Gewinneinkunftsarten finden sich Normen, die steuerlich berücksichtigen sollen, wenn ein Firmenwagen für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsort und zurück genutzt wird. Als Grundfall hat der Gesetzgeber hier jeweils eine pauschale, jedoch unterschiedlich gefasste 0,03 %-Regelung auserkoren. Die verschiedenartigen Ausgestaltungen lassen sich zunächst vor allem mit der Systematik erklären. Beim Gewinnermittler fließen die Kosten eines betrieblichen Fahrzeugs zunächst voll in den Aufwand, weshalb Korrekturen über Entnahmeregelungen oder die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs vorgenommen werden müssen. Beim Arbeitnehmer, dem sein Arbeitgeber ein Fahrzeug stellt, sind außerhalb der rein betrieblichen Sphäre liegende Nutzungsmöglichkeiten hingegen vor allem auf der Einnahmenseite zu würdigen. Deutlich zeigt dies erst einmal die pauschale Erfassung reiner Privatnutzung über die 1 %-Regelung als Entnahme beim Gewinnermittler einerseits (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) und auf der anderen Seite – in entsprechender Anwendung dieser Regelung – als Einnahme in Arbeitnehmerfällen (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG). Für die Fahrten...