Fachbegriffe des Gesundheitsmanagements
2. Aufl. 2018
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Z
Zahlerkasse
▶ Risikosstrukturausgleich
Zahnärztekammer
Zahnärztekammern (ZÄK) sind die ▶ Heilberufskammern der Zahnärzteschaft. In der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts nehmen sie die ihnen gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben eigenverantwortlich wahr und vertreten die Interessen des Berufsstands in Politik und Öffentlichkeit. Wesentliche Aufgabe der ZÄK ist dabei die umfassende Aufsicht über die Berufsausübung ihrer Mitglieder.
Die Berufsausübung, häufig aber auch bereits die Zulassung zur Berufsausübung eines Zahnarztes, führt zu einer Pflichtmitgliedschaft in der jeweils örtlich zuständigen ZÄK. Hieran knüpfen sich weitere Pflichten, insbesondere Meldepflichten und die Pflicht zur Beitragszahlung, an. Demgegenüber steht das Recht jedes Mitglieds der ZÄK zur Inanspruchnahme der (Dienst-)Leistungen der Kammer und zur Teilhabe an deren politischen Leben.
Die vielseitigen, den ZÄK zugewiesenen Aufgaben sind im Wesentlichen in den jeweiligen Heilberufs- oder Kammergesetzen der Länder geregelt. Sie umfassen i. d. R. bspw. die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Zahnärzte...