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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 572/16 EFG 2018 S. 1989 Nr. 23

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 1, ErbStG § 13a Abs. 5 -s, 1 Nr. 1

Anteiliger Wegfall des Verschonungsabschlages nach § 13a Abs. 5 ErbStG bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft

Leitsatz

1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft stellt eine Betriebsaufgabe dar und führt damit zu einem (anteiligen) Wegfall des Verschonungsabschlages nach § 13a Abs. 5 ErbStG

2. Maßgebender Zeitpunkt für den Wegfall des Verschonungsbetrags ist der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1989 Nr. 23
ErbStB 2018 S. 350 Nr. 12
KÖSDI 2019 S. 21107 Nr. 2
CAAAG-97503

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.04.2018 - 4 K 572/16

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