Anforderungen an die Vereinbarung für
die Erbringung von Kinderbetreuungsleistungen zwischen Angehörigen
und an deren Durchführung
Leitsatz
1. Dienstleistungen durch Angehörige
können mit steuerlicher Wirkung Kinderbetreuungsleistungen im Sinne
der Nr. 5 sein, wenn den Leistungen eine klare und eindeutige Vereinbarung
zugrunde liegt, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist, inhaltlich
dem zwischen fremden Dritten entspricht und tatsächlich so durchgeführt wird.
2. Unschädlich ist hierbei
der Umstand, dass die Betreuungspersonen, im Streitfall die Großeltern,
die eigentlichen Betreuungsleistungen unentgeltlich erbracht haben
und mit den Klägern lediglich Vereinbarungen über den Ersatz der
Fahrtkosten getroffen haben, die ihnen im Zusammenhang mit der Betreuung
der Kinder entstanden sind.
Fundstelle(n): YAAAG-97500
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.05.2018 - 3 K 1382/17
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