Gesetzgebung | Stellungnahme zur Förderung des Mietwohnungsneubaus (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am zum Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Stellung genommen (BR-Drucks. 470/18 (B)).
Hintergrund: Nach den Plänen der Bundesregierung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums sollen private Investoren zusätzlich zu den bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten über vier Jahre jeweils weitere fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen können. Bauherren könnten dann in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung abschreiben. Auflage für den Steuervorteil ist, dass die Wohnungen zehn Jahre vermietet werden. Darüber hinaus sollen auch Investitionen in bestehende Gebäude sollen von der Steuerbegünstigung umfasst sein. Allerdings nur dann, wenn sie zu neuem Wohnraum führen (s. hierzu Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus, ).
Hierzu führt der Bundesrat weiter aus:
Der Bundesrat vermisst bei der von der Bundesregierung geplanten Wohnraumoffensive eine Regelung zur Begrenzung der Miethöhe. Der Bundesrat bittet zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen.
Die Mietpreisbremse gelte für neu geschaffenen Wohnraum gerade nicht, begründet der Bundesrat seine Prüfbitte. Die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche allein reiche nicht aus, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. Denn in stark nachgefragten Wohngebieten würden selbst für Wohnungen mir nur durchschnittlicher Ausstattung Mieten verlangt, die sich Menschen mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen nicht leisten könnten.
Außerdem finden es die Länder problematisch, dass für die beabsichtigten Sonderabschreibungen die EU-Reglungen zu De-minimis-beihilfen gelten sollen. Hierdurch würden Wohnungsunternehmen weitgehend von der Sonderabschreibung ausgeschlossen und den Steuerpflichtigen ein erheblicher Bürokratieaufwand aufgebürdet. Tatsächlich sei es jedoch fraglich, ob die geplanten Sonderabschreibungen überhaupt als De-mininis-beihilfen zu behandeln sind. Dies solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am bereits in erster Lesung beraten.
Quelle: Bundesrat kompakt v. (il)
Fundstelle(n):
NWB CAAAG-97487