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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 326

Fokus: Verbraucherdarlehensvertrag – Begründung der Verwirkung des Widerrufs

Rechtsanwalt, FAStR, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

Bereits § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a. F. ist nicht auf geschlossene Verbraucherdarlehensverträge anwendbar, wenn diese auf dem Wege des Fernabsatzes vereinbart wurden. Dann könne die Vorschrift erst recht nicht für oder gegen eine Verwirkung des Widerrufsrechts herangezogen werden, wenn der Verbraucherdarlehensvertrag nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen worden sei. Das hat der NWB FAAAG-91754 entschieden.

Sachverhalt

Die Kläger haben ihren Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen und nahmen die Beklagte auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und der Herausgabe möglicher gezogener Nutzungen auf Zins- und Tilgungsleistungen in Anspruch. Die Kläger nahmen ein Darlehen von 30.000 € zu einem festen Nominalzins auf. Bei Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags belehrte die Beklagte über das Widerrufsrecht: „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs....“

Die Kläger erbrachten daraufhin Zins- und Tilgungsleistungen. Sie kündigten den Darlehensvert...

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