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Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft
(1) Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft gehört zum Gewerbeertrag der Untergesellschaft nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG der Gewinn der Obergesellschaft aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils auch dann, wenn die Obergesellschaft nur in Folge ihrer gewerblichen Beteiligungseinkünfte insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt und an ihr ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind. (2) Der in § 52 Abs. 32a EStG angeordnete zeitliche Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG i. d. F. des JStG 2007 verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Bezug: § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2, § 52 Abs. 32a EStG).
Durch das JStG 2007 vom (BGBl 2007 I S. 2878) ist § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG dahin ergänzt worden, dass auch eine mittelbare gewerbliche Tätigkeit gen...BStBl 2005 II S. 383