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Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung
(1) Eine für den Stpfl. ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme, weil Billigkeitsmaßnahmen nicht die einem gesetzlichen Steuertatbestand innewohnende Wertung des Gesetzgebers generell durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem ungewollten Überhang des gesetzlichen Steuertatbestands abhelfen dürfen. (2) Der Sanierungserlass, der nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Verwaltung verstößt, ist auch in Altfällen nicht anzuwenden (Bezug: § 10d Abs. 1, § 3 Nr. 66 EStG; § 8 Abs. 1, § 8c KStG).
(1) Im Rahmen der Neuregelung des Verlustausgleichs im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht ab dem Veranlagungszeitraum 2004 ...