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StuB 20/2018 S. 760

Vorzeitige Kündigung eines Mandatsvertrags

Laut NWB XAAAG-94687 kann sich ein Mandant eines Rechtsanwalts nach vorzeitiger Kündigung des Mandatsvertrags nur dann auf den Wegfall des Vergütungsanspruchs für erbrachte Leistungen (§ 628 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB) berufen, wenn dem Rechtsanwalt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung zur Last fällt, wobei auf das Verhalten abzustellen ist, auf das die Kündigung gestützt wird (vgl. NWB QAAAD-83522 [Zahnarztvertrag]).

Praxishinweise

Nach § 628 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB steht dem Dienstverpflichteten kein Vergütungsanspruch zu, wenn er durch ein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Dienstberechtigten veranlasst hat und seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Dienstberechtigten kein Interesse ...

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