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Widerruf der Zulassung als Steuerberatungsgesellschaft
Verliert der einzige Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft seine Zulassung als Steuerberater, ist die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft gem. § 55 Abs. 2 StBerG zu widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn eine ausländische Gesellschaft die Anteile an der Steuerberatungsgesellschaft kauft und die Geschäftsführung übernimmt, wenn weder die ausländische Gesellschaft selbst noch ihr Geschäftsführer die Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 StBerG erfüllen (FG Hamburg, nrkr. Urteil vom - 6 K 84/18 NWB RAAAG-94368; NZB eingelegt).
Hintergrund: Nach § 50 Abs. 1 StBerG ist insbesondere Voraussetzung für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft, dass die Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft Steuerberater sind. Gemäß § 50a Abs. 1 Nr. 1 StBerG gehört es zu den Voraussetzungen für die Anerk...