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Gewerbesteuer | Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
Mit Urteil v. hat das FG Düsseldorf entschieden, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt.
Das klagende Unternehmen ist ein Reiseveranstalter. Es „kauft“ u. a. Hotelleistungen von (ausländischen) Hoteliers und Agenturen ein, um diese dann gebündelt im Rahmen einer Pauschalreise anbieten zu können. Das beklagte Finanzamt unterwarf einen Teil der in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen als Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von fremden Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Dabei schätzte es die auf die Zimmerüberlassung als solche entfallenden Aufwendungen und separierte Entgelte für Leistungen, denen ein eigener wirtschaftlicher Gehalt zukommen sollte. Dem ist das FG D...