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Einkommensteuer | Pauschale Leistungen aus Bonusprogrammen nach § 65a SGB V mindern den Sonderausgabenabzug nicht
Pauschale Bar- oder Sachleistungen von Krankenkassen im Rahmen von Bonusprogrammen nach § 65a SGB V werden von der Finanzverwaltung entsprechend dem (BStBl 2017 I S. 421) nach wie vor als Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen gewertet. Der Sonderausgabenabzug wird dementsprechend vom Finanzamt gekürzt. Nun hat das Sächsische der Finanzverwaltung widersprochen: Pauschale Leistungen i. S. des § 65a SGB V stellten demnach keine Beitragsrückerstattung dar. Der Kläger hatte im Streitfall eine Zahlung von 115 € von seiner Krankenkasse aus einem Bonusprogramm erhalten. Diese setzte sich u. a. zusammen aus einer Prämie für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder dem Nichtraucherstatus des Klägers. Dabei entstanden dem Kläger zum einen privat finanzierte Aufwendungen, wie z...