Online-Nachricht - Dienstag, 16.10.2018

"JStG 2018" | Anhörung zur Haftung von Marktplatzbetreibern (hib)

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am haben sich verschiedene Sachverständige zur geplanten Haftung für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes geäußert. Die Gesetzesänderung ist in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 19/4455) enthalten.

Hintergrund: Im umsatzsteuerlichen Teil des Gesetzentwurfs ist vorgesehen, für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes eine Haftung einzuführen, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. "Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern", heißt es in dem Entwurf. Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes mit einer Bescheinigung nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen.

Verschiedene Sachverständige führten hierzu aus:

  • Gegen die Regelung wandte sich der Plattformbetreiber ebay. Bei diese Bescheinigungen bestehe eine Fälschungsgefahr. Und überhaupt sei das System einer Finanzamts-Bescheinigung in Papierform mit großem administrativem Aufwand verbunden.

  • Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel nannte die Papier-Bescheinigung "anachronistisch, bürokratisch, extrem betrugsanfällig". Es gebe damit auch nur eine Momentaufnahme. Man frage sich, wie die ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Finanzämter eine siebenstellige Zahl an Bescheinigungen ausstellen sollten.

  • Der Bund der Steuerzahler verlangte die Einführung von Umsatzschwellen, um kleine oder regionale Plattformanbieter von unnötiger Bürokratie zu entlasten.

  • Zufrieden zeigte sich dagegen der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Professor Jürgen Brandt: "Aus Sicht des Finanzgerichtstages ist das Gesetzesvorhaben uneingeschränkt zu begrüßen."

  • Auch Thomas Eigenthaler, der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, erwartet von diesem Teil des Gesetzes eine "heilsame Präventivwirkung". Bereits jetzt sei eine Zunahme der Zahl der Registrierungen bei den Finanzämtern durch Händler festzustellen. Die Kritik an den Papier-Bescheinigungen wies er zurück, da diese Form nur in einer Übergangsphase bis zur Einführung eines Online-Systems gelten solle.

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 766 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB FAAAG-96984