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BBK Nr. 20 vom Seite 944

Echter vs. unechter Schadensersatz

Udo Cremer

[i]Eckert, Schadensersatz, Lexikon NWB CAAAG-43407 Wird Schadensersatz geleistet, fehlt es umsatzsteuerrechtlich i. d. R. an einem Leistungsaustausch. Nur in Ausnahmefällen kann es zu einer Minderung des ursprünglichen Entgelts kommen, die zu einer nachträglichen Korrektur der Umsatzsteuer führt. Liegt der Schaden ursächlich im betrieblichen Bereich, stellt der erhaltene Schadensersatz eine Betriebseinnahme dar, die je nach Fallgestaltung als Umsatzerlös oder als sonstiger betrieblicher Ertrag auszuweisen ist.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Leistungsaustausch oder Schadensersatz

[i]Steuerbarkeit bei Leistungsaustausch Voraussetzung für einen umsatzsteuerbaren Tatbestand ist ein Leistungsaustausch, also das Vorhandensein eines Leistenden und eines Leistungsempfängers, wobei sich Leistung und Gegenleistung (Entgelt) gegenüberstehen, d. h. in einem wechselseitigen Zusammenhang stehen müssen. So liegt bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor. Dabei brauchen sich Leistung und Gegenleistung nicht gleichwertig gegenüberzustehen.

[i]Trinks, Wann liegt nicht steuerbarer Schadensersatz vor?, Steuerfach-Scout NWB KAAAE-78039 Im Falle einer echten Schadensersatzleistung liegt kein Leistungsaustausch vor, da der Schadensersatz nicht geleistet wird, w...

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