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FG München Urteil v. - 7 K 2005/17

Gesetze: AO § 218 Abs. 2

Inhaltliche Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids

Leitsatz

Ein als Abrechnungsbescheid bezeichneter Verwaltungsakt, der weder die Höhe des noch offenen Rückforderungsbetrags benennt, noch eine Aufstellung enthält, in der die streitbefangenen Ansprüche nicht nach Art, Höhe und Zeitraum dargelegt sind, ist nicht hinreichend bestimmt und damit rechtswidrig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAG-96348

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 26.07.2018 - 7 K 2005/17

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